Vom Gesellenbrief zum Berufsweltmeister
Im Handwerk qualifiziert man sich für die Teilnahme an der Berufsweltmeisterschaft (BWM) durch den Praktischen Leistungswettbewerb (PLW).
Dieser findet jedes Jahr im Anschluss an der Gesellenprüfung statt. Die Junggesellen können am PLW teilnehmen, wenn sie bei der Gesellenprüfung als Innungsbester den praktischen Teil und bei der schriftlichen Prüfung mind. einen Durchschnitt von 2,9 erreicht haben.
Der PLW beginnt auf Kammerebene. Dort kommen die einzelnen Innungssieger, die am PLW teilnehmen möchten, zusammen und fertigen eine Arbeitsprobe an. Hierbei wird der Kammersieger ermittelt.
Da ein Bundesland mehrere Handwerkskammern umfasst, folgt nun der Landesleistungswettbewerb, bei dem aus den Kammersiegern wiederum durch eine Arbeitsprobe die Sieger der jeweiligen Bundesländer ermittelt werden (Landessieger).
Die 16 Landessieger erhalten nun die Möglichkeit am Bundesleistungswettbewerb teilzunehmen. Durch einen Sieg in diesem Wettbewerb qualifiziert sich jährlich der Sieger für die Teilnahmen an einer weiteren Arbeitsprobe.
Da die BWM im 2-Jahres Rhythmus stattfindet, wird vor der Weltmeisterschaft ein sogenannter Ausscheidungswettbewerb durchgeführt, bei dem der Bundessieger des Vorjahres gegen den Bundessieger des aktuellen Jahres antritt.
Der Sieger dieses Wettbewerbes darf nun Deutschland auf der internationalen Berufsweltmeisterschaft, die immer wechselnde Austragungsorte rund um den Globus vorweisen kann, vertreten.
Setzt sich ein Teilnehmer hier gegen die Teilnehmer der anderen Nationen durch, erringt er den Titel „Berufsweltmeister“.